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Aktuelles

Orientierungshilfe


Die neue 1. BImSchV enthält erstmalig Grenzwerte für Kohlenmonoxyd (CO) und Staub sowie Mindestwirkungsgrade für neue, emissionsarme Einzelfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Durch neue Anforderungen sollen z.B. die Feinstaubemissionen eingeschränkt und Klimaschutzziele erreicht werden. Durch technisch hochwertige Kaminöfen können diese Ziele erreicht werden. Minderwertige Anlagen dürfen nach den definierten Stichtagen nicht mehr errichtet werden oder dürfen nicht mehr betrieben werden.

Folgende Hinweise geben eine Orientierung, ob und inwiefern Betreiber von Einzelraumfeuerstätten betroffen sind.

Zunächst gilt für alle Betreiber:

Bis zum 31.12.2014 muss eine Beratung durch den Schornsteinfeger erfolgen über:

** die richtige Bedienung der Feuerstätte
** die ordnungsgemäße Lagerung der Brennstoffe
** die Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen

Altanlagen:

Der Fortbetrieb der Feuerstätte OHNE Einschränkung ist gestattet, wenn sie einer der folgenden Kategorien zuzuordnen ist:

** Die Feuerstätte wurde vor dem 01.01.1950 errichtet. (Historische Öfen)
** Wohnung wird ausschließlich mit Einzelraumfeuerungsanlagen beheizt.
** Grundöfen (Individuell gefertigte Einzelraumfeuerstätte als Wärmespeicher)
** Badeöfen
** Nicht gewerblich genutzte Herde

Feuerstätten, die nicht unter die obigen Kategorien fallen dürfen die Emissionsgrenzwerte ab Inkrafttreten der 1. Stufe der Verordnung (23.03.2010) nicht überschreiten.

1. Stufe: ab 23. März 2010


CO: 2000 mg/m3;
Staub: 75 mg/m3;
Mindestwirkungsgrad: 73 % bzw. 75 % für Kamineinsätze


Geräte, die die Stufe 1 erfüllen und vor Inkrafttreten der Stufe 2 errichtet werden, haben allerdings unbeschränkten Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden!

2. Stufe: ab 1. Januar 2015

CO: 1250 mg/m3;
Staub: 40 mg/m3;
Mindestwirkungsgrad: 73 % bzw. 75 % für Kamineinsätze

Der Nachweis darüber muss durch die Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch die Messung des Schornsteinfegers vor Ort erbracht werden.

Kann der geforderte Nachweis nicht bis zum 31.12.2013 erbracht werden, bleiben drei Möglichkeiten:

1. Nachrüstung der Anlage mit einer Einrichtung zur Reduktion der Staubemissionen nach dem Stand der Technik.
2. Austausch der alten Feuerstätte durch eine neue, emissionsarme Feuerstätte.
3. Befristeter Weiterbetrieb der Feuerstätte in Abhängigkeit des jeweiligen Jahres der Typprüfung.

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

Datum auf dem Typenschild: Bis einschließlich 31.12.1974 bzw. Datum nicht feststellbar:
Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder der Außerbetriebnahme ist der 31.12.2014.

Datum auf dem Typenschild: 1975 bis 1984:
Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder der Außerbetriebnahme ist der 31.12.2017.

Datum auf dem Typenschild: 1985 bis 1994:
Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder der Außerbetriebnahme ist der 31.12.2020.

Datum auf dem Typenschild: 1995 bis Inkrafttreten der Verordnung:
Der Zeitpunkt der Nachrüstung oder der Außerbetriebnahme ist der 31.12.2024.

Neuanlagen:

Wer sich eine neue Feuerstätte anschafft, muss beachten, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Empfehlung: Beim Kauf der Anlage gleich die Herstellerbescheinigung verlangen.

Quelle: Austroflamm GmbH und Rheinbraun Brennstoff GmbH

Der Abschied vom Atomstrom ist möglich

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Deutsch-österreichische Kooperation verwandelt Strom erfolgreich in synthetisches Erdgas

Der Juwi-Gruppe und SolarFuel GmbH gelingt der Durchbruch bei der Energieumwandlung.

***** Ökostrom als Erdgas speichern ****

So könnte künftig Überschussstrom etwa aus Windkraft und Photovoltaik gespeichert und in der vorhandenen Erdgasinfrastruktur genutzt werden.

Weltweit wird mehr und mehr Strom aus Wind und Sonne gewonnen.
Bisher fehlt es jedoch an gut integrierbaren Stromspeichern für den fluktuierend anfallenden Ökostrom.

Deutschen Forschern ist es jetzt gelungen, die erneuerbare Elektrizität als Erdgas zu speichern.

Sie wandeln den Strom mit Hilfe eines neuen Verfahrens in synthetisches Erdgas um.

Das Verfahren wurde vom Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES entwickelt.

Derzeit bereitet das österreichische Partnerunternehmen Solar Fuel Technology die industrielle Umsetzung vor.

Ein Vorteil dieser Technik: Die Erdgasinfrastruktur kann genutzt werden.

Eine im Auftrag von Solar Fuel in Stuttgart errichtete Demonstrationsanlage läuft bereits erfolgreich.

Ab 2012 soll eine deutlich größere Anlage im zweistelligen Megawattbereich entstehen.

Das Verfahren zur Erdgasherstellung kombiniert erstmals die Technologien Wasserstoff-Elektrolyse und Methanisierung.

„Unsere Stuttgarter Demonstrationsanlage spaltet aus überschüssigem erneuerbarem Strom Wasser per Elektrolyse.
Dabei entsteht Wasserstoff und Sauerstoff“, erklärt Dr. Michael Specht vom ZSW.
„Durch eine chemische Reaktion des Wasserstoffs mit Kohlendioxid entsteht dann Methan – und das ist nichts anderes als Erdgas, nur synthetisch erzeugt.“

Mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien wächst der Bedarf für neue Speichertechniken immens.
Das interessiert unter anderem Energieversorger.

„Bisher haben wir Gas in Strom umgewandelt. Jetzt denken wir auch in die andere Richtung und wandeln Strom in synthetisches Erdgas um", erklärt Dr. Michael Sterner vom Fraunhofer IWES, an dem die systemtechnischen Aspekte des Verfahrens erforscht werden. „So können Überschüsse von Wind- und Sonnenenergie gespeichert werden.
Denn wenn zum Beispiel der Wind kräftig bläst, erzeugen die Windräder mehr Strom als aktuell benötigt wird. Dieses Überangebot zeigt sich an der Strombörse immer häufiger durch negative Strompreise."

In solchen Fällen könnte künftig die neue Technik den Ökostrom als Erdgas vorrätig halten.

„Bei der Entwicklung der Technik hat sich das ZSW von zwei Kernfragen leiten lassen“, erklärt Michael Specht: „Welche Speicher bieten eine ausreichende Kapazität für die je nach Wind und Wetter unterschiedlich stark anfallenden erneuerbaren Energien? Und welche Speicher lassen sich am einfachsten in die bestehende Infrastruktur integrieren?“

Das Speicherreservoir des sich durch Deutschland erstreckenden Erdgasnetzes ist groß:
Es beträgt über 200 Terawattstunden – der Verbrauch von mehreren Monaten.

Das Stromnetz verfügt nur über 0,04 Terawattstunden.

Die Integration in die Infrastruktur ist einfach: Das Erdgassubstitut kann wie herkömmliches Erdgas in Versorgungsnetz, Pipelines und Speicher eingespeist werden, um dann Erdgasautos anzutreiben oder Erdgasheizungen anzufeuern.

Die neue Technik will die Aufnahme hoher Anteile fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in das Energiesystem ermöglichen.

Ein Ziel ist, die Energielieferung von Windparks plan- und regelbar zu gestalten.

„Das neue Konzept ist ein wesentlicher Baustein für die Integration erneuerbarer Energien in ein nachhaltiges Energiesystem“, ergänzt Sterner.

Der Wirkungsgrad bei der Umwandlung von Strom zu Erdgas beträgt über 60 Prozent.

„Das ist unserer Meinung nach definitiv besser als ein vollständiger Verlust“, so Michael Specht.

Ein vollständiger Verlust droht, wenn etwa Windkraft überhaupt nicht genutzt werden kann.

Die bisher vorherrschende Speicherform - Pumpspeicherkraftwerke - ist in Deutschland nur noch geringfügig ausbaufähig.

Um die neue Energieumwandlungstechnik voranzutreiben, haben sich die zwei deutschen Forschungseinrichtungen mit der Firma Solar Fuel Technology aus Salzburg zusammengeschlossen.

Ab 2012 soll eine Anlage mit rund zehn Megawatt Leistung entstehen.

Quelle: Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) Standort Stuttgart: Industriestr. 6, 70565 Stuttgart